LOBA Flooring Award 2025 Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Domain www.loba.de/de_de/loba-flooring-award 

Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel der Domain www.loba.de/de_de/loba-flooring-award (nachfolgend Veranstalter-Domain genannt), welches die LOBA GmbH & Co. KG (nachfolgend Veranstalter genannt), Leonberger Str. 56-62, 71254 Ditzingen veranstaltet. Weitere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Das Gewinnspiel wird auf der Veranstalter-Domain der im Impressum genannten Firma betrieben. Art und Umfang der Gewinne, die Teilnahmetermine und der Vergabemodus der Gewinne ist der Gewinnspielankündigung des Gewinnspielveranstalters zu entnehmen.

 

1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel, welches auf der Veranstalter-Domain ausgelobt wird.

1.2 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen enthalten die zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin am Gewinnspiel und dem Veranstalter ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen gem. Ziffer 14.1. dieser Bedingungen zwischen den Parteien abgeändert werden.

1.3 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Vor der Teilnahme wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin auf die Teilnahmebedingungen in gesetzeskonformer Weise hingewiesen.

1.4 Erfolgt eine Teilnahme am Gewinnspiel, so gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen und angezeigten Teilnahmebedingungen.

1.5 Die Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Der Teilnehmer akzeptiert ausdrücklich die Teilnahmebedingungen und den Rechtsstandort Deutschland.

 

2 Teilnahmeberechtigte

2.1 Teilnahmeberechtigt sind Kunden von LOBA 

2.2 Teilnehmende Länder sind: Australien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Dubai, England, Estland, Finnland, Georgien, Griechenland, Holland, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Litauen, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Wales

2.3 Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nur, wenn die teilnehmende Person zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat und ihren ständigen Wohnsitz in einem von dem Veranstalter vorgegebenen Orten hat. Voraussetzung ist weiterhin die Inhaberschaft über eine eigene E-Mail Adresse und die Verwendung derselben.

2.4 Mitarbeiter der LOBA GmbH & Co. KG sowie deren Tochter- und sonstiger verbundener Unternehmen, deren jeweiliger Vertriebsorganisation sowie deren Angehörige, Zulieferer sowie umsetzende Agentur-Mitarbeiter sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind. Bei Missachtung dieser Voraussetzungen entfallen sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter.

2.5 Eine Teilnahme ist nur unter Angabe korrekter Nutzer-Daten möglich. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet für die falsche Angabe persönlicher Daten und hat in dieser Beziehung den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.6 Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme die unter Ziffer 3. genannten Daten anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen

 

3 Teilnahme

3.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.

3.2 Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Ein Mitspielen im Namen Dritter oder die Teilnahme über "Strohmänner" ist nicht erlaubt. Der Gewinner/die Gewinnerin ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich.

3.3 Die Teilnahme per Internet erfolgt durch entsprechende Online-Registrierung über das LOBA Upload-Tool. 

3.4 Jeder Teilnehmer kann nur einmal registriert werden. 

3.5 Die gewinnberechtigte Teilnahme ist nur möglich, sofern die Registrierung bis zum 30.04.2025 um 24.00 Uhr auf der Veranstalter-Domain erfolgte. Es gilt die Systemzeit des Servers. 

3.6 Jeder ordnungsgemäß und rechtzeitig registrierte Teilnehmer nimmt gemäß Ankündigung beim Gewinnspiel teil.

3.7 Entscheidend für eine gewinnberechtigte Teilnahme ist der rechtzeitige Eingang bei der Veranstalter-Domain. Eingänge, die nicht in der Frist gemäß 3.5 eingehen, nehmen nicht teil.

3.8 Nach dem angekündigten Fristende eingegangene Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

 

4 Verlosung und Gewinne

4.1 Das Startdatum des Gewinnspiels ist der 01.01.2025.

4.2 Der Teilnahmeschluss ist der 30.04.2025. Die Bewertung der eingegangenen Teilnahmen findet vom 05.05. bis 16.05.2025 durch LOBA und vom 24.05. bis 08.06.2025 durch Websitebesucher statt. Die Bekanntgabe der Gewinner findet ab dem 08.06.2025 statt.

4.3 Folgender Gewinne können gewonnen werden:

  • 1. Preis: Gutschein im Warenwert von 3.000 € zum Einlösen beim LOBA Partner im jeweiligen Land
    Pokal, Urkunde, Titelbild im LOBA Katalog 2026 und weitere Goodies
  • 2. Preis: Gutschein im Warenwert von 1.500 € zum Einlösen beim LOBA Partner im jeweiligen Land
    Urkunde und weitere Goodies
  • 3. Preis: Gutschein im Warenwert von 500 € zum Einlösen beim LOBA Partner im jeweiligen Land
    Urkunde und weitere Goodies

 

4.4 Die Gewinner werden unter den bis zum Fristende ordnungsgemäß aktivierten Teilnehmern durch eine Jurybewertung (05.05. bis 16.05.2025) sowie einer darauffolgenden öffentlichen Abstimmung (Social Voting, 24.05. bis 08.06.2025) auf www.loba.de/de_de/loba-flooring-award ermittelt.

4.5 Sollte eine Gewinnbenachrichtigung scheitern, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall rücken die nachplatzierten Teilnehmer, die zum Bekanntgabetag festlagen, vor.

 

5 Benachrichtigung der Teilnehmer, Gewinner und Gewinnübergaben

5.1 Die Gewinner werden durch den Veranstalter benachrichtigt.

5.2 Alle Gewinner müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach der Gewinn-Benachrichtigung mit ihren Personendaten beim Veranstalter melden. Sie haben sich dann als Gewinner auszuweisen (unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises). Geschieht dies nicht, verfällt der Gewinn.

5.3 Sind die übergebenen Daten mit den auf der Veranstalter-Domain gespeicherten Daten identisch, erfolgt nach Vereinbarung die Übergabe der Gewinne.  

5.4 Im Streitfall, insbesondere wenn Unstimmigkeiten über den Namen entstehen, sind für den Datenabgleich die auf der Veranstalter-Domain gespeicherten Daten maßgeblich.

5.5 Die ausgeschriebenen Gewinne richten sich nach dem Gewinnspiel. Es gelten die bei der Ausschreibung festgelegten Regeln.

 

6 Wegfall des Gewinnanspruchs

Sollte eine Gewinnbenachrichtigung scheitern, weil unter den angegebenen Adressdaten eine Zustellung der Gewinnmitteilung erfolglos ist oder der Gewinner unter der angegebenen Telefonnummer nach mindestens drei Versuchen und, soweit diese erfolglos blieben, ohne Rückruf innerhalb von zehn Werktagen nicht erreicht werden konnte, so verfällt der Gewinnanspruch. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Adresse angegeben hat, wird die Gewinnmitteilung bevorzugt an eine Adresse (Post oder E-Mail) versendet. Die erfolglose Zustellung an eine der angegebenen Adressdaten (E-Mail-Adresse oder Postanschrift) reicht als Scheitern der Zustellung der Gewinnmitteilung in diesem Sinne. Eine Gewinnbenachrichtigung gilt auch dann als erfolglos, wenn eine Aufforderung per E-Mail, Post oder Telefon, innerhalb von zwei Wochen eine aktuelle Anschrift zur Zustellung der Gewinnbenachrichtigung zu hinterlassen, ohne Reaktion bleibt.

 

7 Begrenzungen und Steuern

Der Gewinnanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Anspruch auf Erhalt des Gewinns im Wege des Barerlöses ist ausgeschlossen, soweit keine Bargewinne ausgelobt sind. Der Gewinner hat für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen, soweit es sich um eine Steuerforderung der Finanzbehörden handelt.

 

8 Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung

8.1 Der Veranstalter bzw. dessen Dienstleister hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise, z.B. durch Manipulation der Software oder durch Verstoß gegen die Spielregeln beeinflussen oder deren Verhalten in sonstiger Weise die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet, z.B. durch Bedrohung oder unzumutbare Belästigung (Beleidigung, üble Nachrede, extreme Anrufhäufung in Form von „Telefonterror“ usw.) von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Veranstalters oder dessen Dienstleister.

8.2 Ferner kann der Veranstalter oder dessen Dienstleister auch Teilnehmer nach beliebigem Ermessen bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, wenn ein Verstoß gegen die in Ziffer 8.1. aufgeführten Verhaltensregeln droht.

 

9 Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten

9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können, soweit ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Dies kann insbesondere bei technischen Problemen oder rechtlichen Bedenken der Fall sein.

9.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern. 

9.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen.

9.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Erreichbarkeit der Veranstalter-Domain einzuschränken, insbesondere aus technischen Gründen (z. B. Instandhaltung und Wartung) oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Auf Grund einer Überlastung der Zugangskonten oder bei Systemstörungen kann es außerdem zu kurzfristigen Ausfällen der Webseite, einzelner Dienste oder der Zugangskonten kommen. Daraus resultieren keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Webseite) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet der Veranstalter nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.

 

10 Rechtsweg

Hinsichtlich der Gewinnspielteilnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne besteht nicht.

 

11 Datenschutz und Einwilligung

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die Verarbeitung der Daten erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 

Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. 

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und die damit verbundene Angabe aller notwendigen personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig.

Erlaubnistatbestand zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ist für den Veranstalter Art. 6 Abs. 1 lit. a der DSGVO. 

Die Daten werden durch den Veranstalter ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Gewinnspiels sowie zur Erfüllung der Gewinnausschüttung zweckgebunden genutzt.

Die Gewinner stimmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu. 

Nach Zweckerfüllung werden die verarbeiteten Daten vernichtet, bzw. nach gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt. 

Ausdrücklich verweist der Veranstalter auf die den Teilnehmenden zustehenden Informations- und Betroffenenrechte (z.B. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO, Informationspflichten zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO), welche Sie jederzeit unter https://www.loba.de/de_de/datenschutz/ einsehen können.  

 

12 Haftung

12.1 Der Veranstalter hat im Falle einer Verlinkung auf die Internetseiten von Partnern, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die verlinkten Seiten. Er macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.

12.2 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.

 

Ditzingen, im Dezember 2024

 

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